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Null-Toleranz-Politik bei Militärgruß
16.10.2019
Deshalb weist der FLVW ausdrücklich darauf hin, dass so ein Verhalten auch auf westfälischen Plätzen nicht zu tolerieren ist. Dieses Verhalten entspricht in keiner Weise den Werten und Grundsätzen des Verbandes, denen er sich im § 4 der Verbandssatzung und im auf dem Verbandstag 2019 verabschiedeten Ethik-Codex verschrieben hat.
„Der Fußball lässt sich weder für Provokation noch für Diskriminierung missbrauchen“, stellte der für den Amateurfußball zuständige Vizepräsident Manfred Schnieders am Abend stellvertretend für das gesamte Präsidium klar. Andree Kruphölter, im Präsidium für Rechtsfragen zuständig und Fairplay-Beauftragter, kündigte sportstrafrechtliche Verfahren wegen unsportlichen Verhaltens vor dem Verbandssportgericht an. „Wir haben eine ganz klare Linie, die besagt: Null-Toleranz für solches Gebaren“, so Kruphölter, der sich damit dem Vorgehen der anderen Landesverbände anschließt.
Auch Prof. Dr. Riza Öztürk, Integrationsbeauftragter des FLVW, befürwortet diesen Kurs: „Wir können und müssen Strafen aussprechen, um zu signalisieren, dass wir so etwas nicht dulden. Gleichzeitig suchen wir den Dialog mit den Vereinen und bieten unsere Hilfe an.“